Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFH)


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BKFH

In einem Jahr zur Fachhochschulreife

Für Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss, einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf und Interesse an einem Studium an einer Fachhochschule ist diese Schulart ideal. In nur einem Schuljahr wird konzentriert zu einer Fachhochschulreife geführt, mit der man an allen Hochschulen studieren kann. In allen Unterrichtsfächern bereiten anspruchsvolle Fachinhalte und Unterrichtsmethoden gezielt auf ein Studium vor.

Profilfach unseres BKFH ist Technische Physik. Dieses Fach vermittelt vertiefte Einblicke in Magnetismus, elektrisches Feld, Kräftelehre (zentrales und allgemeines Kräftesystem), Bewegungslehre (Fahrdynamik, Wurf, Energieerhaltung) sowie Grundlagen zur Beschreibung, Darstellung und Anwendung von elektrischen Größen und Vorgängen. Die Verbindung zur Technik ist dabei zentraler Bestandteil. Ein weiterer Schwerpunkt ist Mathematik; hier führen wir z.B. an die Analysis und Vektoralgebra heran. Chemie, Volks- und Betriebswirtschaftslehre erweitern das Spektrum des Unterrichtsangebots. Die Fremd- und Weltsprache Englisch macht fit für die Globalisierung. Allgemeinbildung wird vertieft in Deutsch, Geschichte mit Gemeinschaftskunde und Religionslehre. Wir fördern hier die Kompetenz für die aktuellen Zeitfragen und vertiefen das Wissen über unsere europäischen Wurzeln. Gleichzeitig wird im Fach Projektarbeit in das Know-how wissenschaftlichen und projektorientierten Arbeitens eingeführt.

Diese Schulart wird als Vollzeitschule geführt. In der Regel stehen die Nachmittage zum selbständigen Arbeiten, für Arbeitsgruppen, Fachgespräche und außerunterrichtliche Aktivitäten zur Verfügung.


 
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Anmeldung

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich mich bewerben?
Die Bewerbungsfrist endet am 1. März. Später eingereichte Bewerbungen können berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind. 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?
1. Aufnahmeantrag erhältlich im Sekretariat oder hier.

2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Aktuelles Passbild
4. Prüfungszeugnis der Kammer (beglaubigte Kopie; kann - sofern noch nicht vorliegend - nachgereicht werden)
5. Zeugnis des mittleren Bildungsabschlusses (beglaubigte Kopie)
6. Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie; kann - sofern noch nicht vorliegend - nachgereicht werden)

Ich habe den Termin für meine Kammerprüfung noch nicht. Kann ich mich trotzdem bewerben? 
Ja. Du kannst die Bewerbung auch ohne Angabe des Termins einreichen. 

Ich habe mein Kammerzeugnis noch nicht. Kann ich es nachreichen?
Ja. Das Kammerzeugnis kann noch bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres (Ende Januar) nachgereicht werden.

Ist die Fachhochschulreife deutschlandweit anerkannt?
Ja. Der Abschluss am BKFH ermöglicht deutschlandweit ein Studium an Hochschulen.

Wo kann ich mit der Fachhochschulreife studieren?
Dir stehen alle an Hochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) angebotenen Studiengänge offen. Am unserem BKFH wirst Du insbesondere auf technische Studiengänge vorbereitet, allerdings steht es Dir frei, Dein Studium auch in einem anderen Fachbereich aufzunehmen. 

Kann ich auch an Universitäten, pädagogischen Hochschulen und dualen Hochschulen studieren?
Dies ist durch Ablegen der zusätzlichen Deltaprüfung möglich, die an der Universität Mannheim (für bestimmte Studiengänge an Universitäten und pädagogische Hochschulen) und im DHBW Testzentrum in Heilbronn (für duale Studiengänge) durchgeführt wird. Bei Bestehen der Prüfung hast Du als BKFH-Absolvent Zugang zu dualen Studiengängen. Bei Bestehen der in Mannheim angebotenen Prüfung stehen Dir innerhalb Baden-Württembergs bestimmte Studiengänge an Universitäten und Studiengänge an pädagogischen Hochschulen offen. 
Bitte beachten, dass folgende Studiengänge ausgeschlossen sind: Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin, Jura (Staatsexamen). 

Kann ich auch mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Ausbildung das BKFH besuchen?
Ja, da ist möglich, wenn Du entweder

- in Deinem Berufsschulzeugnis einen Schnitt von 3,0 erreicht haben und durch Dein Hauptschulzeugnis (oder ein gleichwertiges Fremdsprachenzertifikat) mindestens die Note 4 in einer Fremdsprache nachweisen kannst.

- oder die Durchschnittsnote 2,5 aus dem Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis und der Kammerprüfung erreichen (9+3-Regelung).

Wende  Dich für eine detaillierte Beratung bitte direkt an unseren Fachgruppenleiter Herrn Utler (Kontaktformular weiter unten).

Bitte beachte, dass die Angaben auf dieser Seite regelmäßig gepflegt werden, jedoch ohne Gewähr sind. 


Beratung gewünscht?

Ihre Ansprechpartnerin bei uns:

Ronja Oßwald

Tel.: +49 7132 9756 206

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